Rechtsprechung
OLG Brandenburg, 09.01.2018 - 10 UF 104/16 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Höhe des Kindesunterhalts; Umfang der Abzugsfähigkeit berufsbedingter Aufwendungen
- degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
Unterhaltsrecht
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1615 Buchst. l)
Höhe des Kindesunterhalts - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ftcam-ra.de , S. 6 (Entscheidungsbesprechung)
Abzug berufsbedingter Aufwendungen bei eingeschränkter Leistungsfähigkeit gegenüber minderjährigen Kindern
Verfahrensgang
- AG Strausberg, 19.07.2016 - 2.2 F 10/16
- OLG Brandenburg, 09.01.2018 - 10 UF 104/16
Papierfundstellen
- FamRZ 2018, 1000
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (14)
- BGH, 19.03.2014 - XII ZB 367/12
Unterhalt des minderjährigen Kindes: Bemessung des Wohnwerts einer vom …
Auszug aus OLG Brandenburg, 09.01.2018 - 10 UF 104/16
Dabei sind vor allem der Zweck der eingegangenen Verpflichtungen, der Zeitpunkt und die Art ihrer Entstehung, die Dringlichkeit der beiderseitigen Bedürfnisse, die Kenntnis des Schuldners vom Bestehen der Unterhaltsschuld und seine Möglichkeiten, die Leistungsfähigkeit in zumutbarer Weise wieder herzustellen, von Bedeutung (BGH, NJW 2014, 1531 Rn. 25;… Wendl/Gerhardt, a.a.O., § 1 Rn. 1107).Beim Verwandtenunterhalt der §§ 1601 ff BGB wird allerdings der Umstand, dass Verbindlichkeiten im Einverständnis mit dem Ehegatten und im Zuge der gemeinsamen Lebensführung eingegangen worden sind, nicht in gleichem Maße Bedeutung gewinnen können wie gegenüber dem - früheren - Ehegatten (BGH, NJW 2014, 1531 Rn. 25).
- OLG Brandenburg, 01.08.2006 - 10 UF 203/05
Kindesunterhalt: Pflicht zum Arbeitsplatzwechsel bei hohen Fahrtkosten - Zur …
Auszug aus OLG Brandenburg, 09.01.2018 - 10 UF 104/16
Wenn die Fahrtkosten einen hohen, unverhältnismäßigen Aufwand verursachen, durch den angemessene Unterhaltsleistungen ausgeschlossen werden, ist ferner zu prüfen, ob von dem Unterhaltspflichtigen nicht ein Wechsel des Wohnortes erwartet werden kann (vgl. BGH, FamRZ 1998, 1501, 1502; Senat, Urteil vom 1.8.2006 - 10 UF 203/05, BeckRS 2006, 10142).Ergibt sich bei weiten Entfernungen zwischen Wohn- und Arbeitsstelle eine unangemessen hohe Belastung, muss schließlich auch darüber nachgedacht werden, ob der Wechsel in eine näher zum Wohnort gelegene Arbeitsstelle zumutbar ist (Senat, Urteil vom 9.11.2010 - 10 UF 3/10, BeckRS 2010, 29950; Urteil vom 1.8.2006, a.a.O. Wendel/Dose, a.a.O., § 1 Rn. 140).
- BGH, 04.05.2011 - XII ZR 70/09
Gesteigerte Unterhaltspflicht gegenüber minderjährigen Kindern: Abänderung einer …
Auszug aus OLG Brandenburg, 09.01.2018 - 10 UF 104/16
Hinsichtlich der Frage, in welchem zeitlichen Umfang eine Erwerbsobliegenheit besteht, haben beide Beteiligten die maßgebliche Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH, Urteil vom 4.5.2011 - XII ZR 70/09, NJW 2011, 1874) angesprochen, der Antragsgegner auf Seite 6 der Beschwerdebegründung vom 21.9.2016, die Antragstellerin zu 1. auf Seite 9 der Beschwerdeerwiderung vom 25.10.2016.
- BGH, 06.02.2002 - XII ZR 20/00
Mindestbedarfs eines unterhaltsberechtigten Kindes
Auszug aus OLG Brandenburg, 09.01.2018 - 10 UF 104/16
Zu prüfen ist bei der Interessenabwägung insbesondere auch, inwieweit dem Unterhaltsschuldner eine Streckung der Tilgung möglich ist (BGH, FPR 2002, 195, 200;… Wendl/Gerhardt, a.a.O., § 1 Rn. 1107). - BGH, 01.03.2006 - XII ZR 157/03
Überobligationsmäßige Erwerbstätigkeit eines Ehegatten; Berücksichtigung von …
Auszug aus OLG Brandenburg, 09.01.2018 - 10 UF 104/16
Soweit die Fahrtkosten - wie vom Antragsgegner geltend gemacht - konkret unter Zugrundelegung einer durchgängige Nutzung des privaten Pkw errechnet worden wären, käme eine volle Berücksichtigung der Pkw-Kreditrate daneben schon deshalb nicht in Betracht, weil in der in den unterhaltsrechtlichen Leitlinien vorgesehenen Kilometerpauschale regelmäßig sämtliche Pkw-Kosten einschließlich derjenigen für Abnutzung und Finanzierungsaufwand enthalten sind (BGH, FamRZ 2006, 846). - BGH, 24.09.2014 - XII ZB 111/13
Verfahren auf Kindesunterhalt: Versäumnisbeschluss des Beschwerdegerichts im …
Auszug aus OLG Brandenburg, 09.01.2018 - 10 UF 104/16
25 Die Darlegungs- und Beweislast für seine mangelnde Leistungsfähigkeit liegt beim Unterhaltspflichtigen (BGH, FamRZ 2014, 1992, Rn. 11). - BGH, 02.06.2010 - XII ZR 160/08
Unterhalt minderjähriger Kinder: Berücksichtigung des aus einer neuen Ehe …
Auszug aus OLG Brandenburg, 09.01.2018 - 10 UF 104/16
Dabei ist für jedes der unterhaltsberechtigten Kinder der jeweilige Zahlbetrag als Einsatzbetrag in die Berechnung einzustellen (BGH, Urteil vom 2.6.2010 - XII ZR 160/08, FamRZ 2010, 1318 Rn. 27 ff.). - BGH, 21.01.1998 - XII ZR 117/96
Bemessung des Betreuungsunterhalts; Anrechnung der Einkünfte aus …
Auszug aus OLG Brandenburg, 09.01.2018 - 10 UF 104/16
Wenn die Fahrtkosten einen hohen, unverhältnismäßigen Aufwand verursachen, durch den angemessene Unterhaltsleistungen ausgeschlossen werden, ist ferner zu prüfen, ob von dem Unterhaltspflichtigen nicht ein Wechsel des Wohnortes erwartet werden kann (vgl. BGH, FamRZ 1998, 1501, 1502; Senat, Urteil vom 1.8.2006 - 10 UF 203/05, BeckRS 2006, 10142). - OLG Rostock, 06.12.2016 - 10 UF 16/16
Kindesunterhalt: Mangelfallberechnung im Fall nicht verfahrensbeteiligter …
Auszug aus OLG Brandenburg, 09.01.2018 - 10 UF 104/16
Der Senat hat mit der Ladungsverfügung vom 12.10.2017 darauf hingewiesen, er sei in Betracht zu ziehen, das Kind Mo... auch nach Schluss der mündlichen Verhandlung nicht in die Mangelverteilung einzubeziehen, solange der Antragsgegner nicht dargelegt und belegt hat, dass für dieses Kind ein Unterhaltstitel besteht, er insoweit Unterhalt zahlt bzw. dass die Voraussetzungen für die Geltendmachung von Unterhalt gemäß § 1613 Abs. 1 BGB gegeben sind (vgl. auch OLG Rostock, Beschluss vom 6.12.2016 - 10 UF 16/16, BeckRS 2016, 122632 = FamRZ 2017, 891 L). - OLG Brandenburg, 13.11.2007 - 10 UF 230/06
Kindesunterhalt: Abzugsfähigkeit von Fahrtkosten
Auszug aus OLG Brandenburg, 09.01.2018 - 10 UF 104/16
Das kann zu bejahen sein, wenn dem Ortswechsel schutzwürdige wichtige persönliche oder sonst anerkennenswerte Gründe nicht entgegenstehen (Senat, Beschluss vom 13.11.2007 - 10 UF 230/06, BeckRS 2008, 09471). - BGH, 14.12.1983 - IVb ZR 29/82
Kein Anspruch auf nachehelichen Unterhalt bei Verlust des bisherigen …
- OLG Brandenburg, 09.11.2010 - 10 UF 3/10
Kindesunterhalt: Leistungsfähigkeit eines Unterhaltsschuldners; Verpflichtung zum …
- OLG Brandenburg, 30.06.1998 - 10 WF 58/98
Pflicht des Unterhaltsschulderns zur Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel bei …
- OLG Brandenburg, 18.03.2014 - 10 WF 9/14
Verhängung von Ordnungsgeld bei fehlender Auswirkung des Nichterscheinens …
- OLG Brandenburg, 06.06.2019 - 10 UF 139/17
Anspruch auf Kindesunterhalt
Als Unterhaltspflichtiger muss er danach seine Arbeitskraft entsprechend seiner Vorbildung, seinen Fähigkeiten und der Arbeitsmarktlage in zumutbarer Weise bestmöglich einsetzen (Senat, Beschluss vom 9.1.2018 - 10 UF 104/16, BeckRS 2018, 756; Urteil vom 19.4.2011 - 10 UF 89/10, BeckRS 2011, 13113;… Niepmann/Schwamb, Die Rechtsprechung zur Höhe des Unterhalts, 13. Aufl., Rn. 708;… Verfahrenshandbuch Familiensachen - FamVerf -/Schael, 2. Aufl., § 1 Rn. 241). - OLG Brandenburg, 12.02.2020 - 9 WF 243/19
Zurückweisung eines Antrags auf Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe
Es sind allerdings nicht alle Schulden zu berücksichtigten, sondern die Interessen der Beteiligten gegeneinander abzuwägen (OLG Brandenburg, NZFam 2018, 224).